Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ
| Gesetzliche Grundlage: | Richtlinie zum Kinderbetreuungsbonus des Landes Oberösterreich |
| Finanzierung: | Land |
| Gesamtausgaben: | € 2,5 Mio (2024)* |
| Leistungsbezieher:innen: | 4.983 (2024) |
1. Zweck der Leistung
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus ist ein Anerkennungsbeitrag für die selbst erbrachte Kinderbetreuungsleistung.
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
Für jene Kinder, die den beitragsfreien Kindergarten bis 13:00 Uhr vor Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres nicht in Anspruch nehmen, bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres.
3. Höhe der Förderung
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus beträgt € 960 im Kalenderjahr und für einzelne Monate € 80. Die Anweisung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die erste Anweisung erfolgt nach Antragstellung und wird für die Hälfte des beabsichtigten Zeitraumes der Nicht-Inanspruchnahme der Gratis-Kinderbetreuung ausbezahlt, jedoch max für zwölf Kalendermonate. Die zweite Anweisung erfolgt nach der Information des Antragstellers über den Beginn des Kindergartenbesuches unter Anschluss einer Bestätigung des Rechtsträgers der Kinderbetreuungseinrichtung.
4. Dauer der Förderung
Der Bonus wird ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in einen Kindergarten – also maximal bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr – oder eine Sonderform nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007 ausbezahlt.
5. Einkommensanrechnung
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus ist an keine Einkommensgrenze gebunden.
6. Steuerliche Behandlung
Der Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ ist steuerfrei.
7. Antragstellung und Auszahlung
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft – Familienreferat
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel: 0732/77 20-18772
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich auch auf der Homepage unter https://www.familienkarte.at/de/familienkarte.html. Der Antrag kann auch online gestellt werden.